Genehmigung Krankenfahrt

Koblenz | KRANKENFAHRTENDIENST DIRK SCHWARTZ


Voraussetzung
Verordnung einer Krankenbeförderung

 Nachfolgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

Erste Schritte

  • Sie haben noch keine ärztliche Verordnung.

    Wenden Sie sich an ihren behandelnden Arzt. Der kann Ihnen die Verordnung ausstellen, wenn diese im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse (gesetzlich Versicherter) zwingend medizinisch notwendig ist.

    Ebenso bei einem Arbeitsunfall oder einer Fahrt zur AHB zur Reha auf Kosten der Deutschen Rentenversicherung.

  • Sie haben eine ärztliche Verordnung.

    Die Fahrt zur Uniklinik

    Rufen Sie uns einfach an


    Sie müssen zur stationären Behandlung:

    Verordnung ohne Genehmigung


    Sie müssen zur ambulanten Behandlung:

    Hier gehts zur Genehmigung


    Arbeitsunfall?

    Kostenträger Berufsgenossenschaft (BG).

    Muss die Fahrt genehmigt werden?


    Die Fahrt zur Reha (AHB). Kostenträger Rentenversicherung (RV).

    Muss die Fahrt genehmigt werden?


    Privat versichert?

    Rufen Sie uns einfach an


  • Sie haben eine ärztliche Verordnung und die Genemigung der Krankenkasse

    Prima. Sie haben bereits alle erforderlichen Unterlagen. Bestellen Sie Ihr Taxi hier.

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