Stationäre Behandlung

Koblenz | KRANKENFAHRTENDIENST DIRK SCHWARTZ


Krankenfahrten
 ohne Genehmigung

Fahrten zu Krankenkassenleistungen, die stationär erbracht werden  sind in der Regel  genehmigungsfrei:
Entlassung und Einweisung
Vor- oder nachstationäre Behandlung 
Ambulanten Operation im Krankenhaus oder in einer Vertragsarztpraxis 

In nur wenigen Klicks wissen Sie mehr! Ärztliche Verordnung? Kostenträger? Genehmigungspflichtig?

Krankenkassenleistungen, die stationär erbracht werden 

Fahrten zur stationären Behandlung, zu einer vor- oder nachstationären Behandlung oder zu einer ambulanten Operation sind in der Regel genehmigungsfrei. Voraussetzung ist die zwingende medizinische Notwendigkeit. Prüfen Sie hier Ihren Anspruch...

  • Sie müssen stationär oder ambulant in eine Uniklinik

    Wurde die Fahrt aus zwingenden medizinischen Gründen von ihrem Arzt verordnet, ist diese in der Regel genehmigungsfrei.  Es sei denn die einfache Fahrstrecke ist über 150 KM. Vorab sollten Sie dies durch ihre Krankenkasse prüfen lassen.


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    Rufen Sie uns einfach an. Wir helfen gerne weiter.

  • Sie müssen stationär ins Krankenhaus | Kostenträger Krankenkasse

    Krankenfahrten-Verordnung ohne Genehmigung

    Fahrten zu Krankenkassenleistungen, die stationär erbracht werden (Einweisung und Entlassung)


    Die Fahrt ist genehmiungsfrei.

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  • Sie müssen zur ambulanten Operation | Kostenträger Krankenkasse

    Fahrten zu einer ambulanten Operation, sowie bei in diesem Zusammenhang erfolgender Vor- oder Nachbehandlung, wenn dadurch eine aus medizinischen Gründen an sich gebotene voll- oder teilstationäre Krankenhausbehandlung im Sinne des § 39 Abs. 1 SGB V vermieden wird . (muss unter Angabe des OP-Datums unbedingt auf dem Transportschein angekreuzt sein)


    Die Fahrt ist genehmiungsfrei.

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  • Fahrten zu einer vor- oder nachstationären Behandlung im Krankenhaus

    Fahrten zu einer vor- oder nachstationären  Behandlung im Krankenhaus gemäß § 115 a SGBV (muss unter Angabe der Behandlungsdaten unbedingt dem Transportschein vermerkt sein) Allgemeine Voraussetzung: Verkürzung oder Vermeidung einer voll- oder teilstationären  Krankenhausbehandlung,


    Die Fahrt ist genehmiungsfrei.

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