Menschen mit geschwächtem Immunsystem können Krankheitserreger nicht immer abwehren, denen diese ausgesetzt sind. Vorbeugen können wir als Taxiunternehmen, indem wir versuchen Krankheitserreger auf Abstand zu halten. Verschiedene Barriere-, Desinfektions- und Hygienemaßnahmen sollen hier für Abhilfe sorgen.
Wir verwenden
Flächendesinfektionsmittel
und Einwegtücher bei besonders gefährdeten Fahrgästen.
Wir befördern Sie ausschließlich einzeln und verzichten auf Sammeltransporte .
Die Desinfektion stellt ein unverzichtbares Element in der Verhütung von Infektionskrankheiten dar. Wir halten uns bei der Anwendung der eingesetzten Desinfektionsmittel strikt an die Hinweise der Hersteller (Konzentration, Einwirkzeit, etc.) und achten auf die Grundregeln der richtigen Desinfektion. Wir desinfizieren und reinigen das Taxi vor jeder Krankenfahrt.
Wir befördern Sie ausschließlich einzeln. Sammeltransporte bieten wir bis auf weiteres nicht an.
Wenden Sie sich an ihren behandelnden Arzt. Der kann Ihnen die Verordnung einer Krankenbeförderung ausstellen, wenn diese im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse (gesetzlich Versicherter) zwingend medizinisch notwendig ist.
Ebenso bei einem Arbeitsunfall (Berufsgensssenschaft, BG) .
Krankenfahrten-Verordnung mit Genehmigung
Fahrten zu ambulanten Behandlungen mit einem vorgegebenen Therapieschema, welches mit einer hohen Behandlungsfrequenz über einen längeren Zeitraum verbunden ist sind genehmigungspflichtig.
Krankenfahrten-Verordnung ohne Genehmigung
Fahrten zu Krankenkassenleistungen, die stationär erbracht werden (Einweisung und Entlassung)
Die Fahrt ist genehmiungsfrei.