UNIKLINIK TAXI DEUTSCHLANDWEIT

Uniklinik-Taxi Deutschlandweit!


BAHNHOF TAXI IN KOBLENZ KRANKENFAHRTEN

Dirk Schwartz - Ihr Spezialist für die Krankenbeförderung rund um Koblenz.

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Wir würden uns freuen, von Ihnen zu hören!

Tel.: 01577 89 33 0 55

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Dirk Schwartz

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Die Krankenfahrt zum Arzt, zur Chemo-, Strahlen- oder Immuntherapie

Herzlich Willkommen bei ihrem Taxi- und Krankenfahrdienst Dirk Schwartz mit Sitz in Koblenz. Wir sind ein familiengeführtes Unternehmen und haben uns auf die Beförderung mobil eingeschränkter Fahrgäste nach Krankentransport-Richtlinien spezialisiert.

📰 Topthemen: Wie komme ich zur Krebsbehandlung?

Alles, was Sie wissen müssen, Taxischein, Zuzahlung, Genehmigung

⏩ Erster Schritt: Krankenfahrten Anspruch prüfen

Haben Sie eine Verordnung? Muss diese noch genehmigt werden?

Ihre Krankenfahrt | mit drei Klicks zur Genehmigung...

  • Sie haben noch keine ärztliche Verordnung.

    Wenden Sie sich an ihren behandelnden Arzt. Der kann Ihnen die Verordnung ausstellen, wenn diese im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse (gesetzlich Versicherter) zwingend medizinisch notwendig ist.


    Ebenso bei einem Arbeitsunfall (Berufsgensssenschaft, BG) oder einer Fahrt zur Reha (AHB) auf Kosten der Deutschen Rentenversicherung.

  • Sie haben eine ärztliche Verordnung.

    TAXI ZUR UNIKLINIK

    Die Fahrt zur Uniklinik. Gerne helfen wir bei der Genehmigung durch die Krankenkasse.

    Rufen Sie uns einfach an!


    TAXI ZUR STATIONÄREN BEHANDLUNG

    IM KRANKENHAUS

    Sie müssen zur stationären Behandlung

    Vor- oder nachstationären Behandlung

    Ambulante OP

    Verordnung ohne Genehmigung?


    AMBULANTE BEHANDLUNG

    Sie müssen zur ambulanten Behandlung:

    Hier gehts zur Genehmigung


    ARBEITSUNFALL? 

    Kostenträger Berufsgenossenschaft (BG).

    Muss die Fahrt genehmigt werden?


    ANSCHLUSSHEILBEHANDLUNG

    Die Fahrt zur Reha (AHB). 

    Kostenträger Rentenversicherung (RV).

    Muss die Fahrt genehmigt werden?


    PRIVAT VERSICHERT? 

    Wir stellen Ihnen die Fahrt in Rechnung.

    Bestellen Sie hier ihr Taxi.

  • Sie haben eine ärztliche Verordnung und die Genemigung der Krankenkasse

    Prima. Sie haben bereits alle erforderlichen Unterlagen. Bestellen Sie Ihr Taxi hier.

⏩ Hier Befreiung von der Zuzahlung prüfen

Sind Sie noch zuzahlungsplichtig? Hier checken und gleich Befreiungsantrag bei der Krankenkasse stellen.

  • Wie hoch ist Ihr Eigenanteil bei der Krankenbeförderung?

    Zuzahlungsrechnung

    Versicherte haben 10 Prozent des Fahrpreises, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Fahrt (Hin- und Rückfahrt), jedoch nie mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten als gesetzliche Zuzahlung selbst zu tragen. 


    Kinder und Jugendliche

    Bei Fahrkosten müssen die Zuzahlungen auch für Kinder und Jugendliche geleistet werden. 


    Bei Fahrten im Zusammenhang mit stationären Behandlungen zahlen Versicherte für die erste und letzte Fahrt eine Zuzahlung.


    Bei Fahrten im Zusammenhang mit stationsersetzenden ambulanten Operationen zahlen Versicherte für die erste und letzte Fahrt eine Zuzahlung.

  • Zuzahlungsregelung - persönliche Belastungsgrenze

    Jeder Patient ist gesetzlich dazu verpflichtet, Zuzahlungen bis zur persönlichen Belastungsgrenze zu leisten.


    Belastungsgrenze 

    Die Belastungsgrenze liegt bei 2% der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Bei chronisch Kranken, die wegen derselben Krankheit in Dauerbehandlung sind, wird nur 1% der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt herangezogen.


    Für die Belastungsgrenze werden alle Zuzahlungen für Arznei- und Verbandsmittel,  Fahrkosten und Heilmittel, die Zuzahlungen im Krankenhaus, bei stationären Vorsorge- und Reha-Leistungen sowie weitere Hilfsmittel einbezogen.

  • Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung

    Patienten, die ihre persönliche Belastungsgrenze erreichen, werden auf Antrag für  den Rest des Kalenderjahres von weiteren Zuzahlungen von der Krankenkasse freigestellt. Die Krankenkasse erstellt dann eine entsprechende Bescheinigung für die Befreiung aus.


    Viele Krankenkassen bieten die Möglichkeit,  die Zuzahlungsbefreiung durch Vorabzahlung der 1%- oder 2%- Belastungsgrenze schon im voraus zu erhalten. 


    Rücksprache mit der Krankenversicherung

    Wegen der Schwierigkeit der Berechnung ist zwingend die Beratung bei der zuständigen Krankenkasse zu empfehlen.

Bleiben Sie mobil, auch bei Krebs - Selbst Autofahren oder wer übernimmt die Kosten für ein Taxi? 

Ratgeber für die Fahrt zur Chemo-, Strahlen- oder Immuntherapie.

Krebspatienten können heutzutage in der Regel ambulant behandelt werden. Sei es zur Chemo-, Strahlen- und Immuntherapie. Vielen Krebspatienten stellt sich die Frage, wie diese zur Behandlung kommen. Ob man als Krebspatient selbst fahren darf oder besser auf Bus und Bahn umsteigt? Wann hat man Anspruch auf ein Taxi oder einen Krankentransport? Fragen und Probleme hinsichtlich der Mobilität während der Krankheit, sowie der Kosten belasten den Patienten noch zusätzlich. Wichtige Tipps für Krebspatienten haben wir hier zusammengestellt. Insbesondere die Frage nach den Kosten bei Inanspruchnahme eines Taxi werden in folgendem Text beantwortet.

Mit eigenem Auto zur Krebsbehandlung. Ist das erlaubt?

Schaltung Auto

Entscheidend ist die Frage nach der Fahrtüchtigkeit

Dürfen Sie noch Auto selbst zur Krebsbehandlung fahren? Nach Straßenverkehrsrecht dürfen Sie selbst fahren, wenn Sie ihr Fahrzeug jederzeit sicher führen können.  Ist die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt, dürfen Sie nicht mehr selbst ans Steuer. Versicherungsschutz und die möglichen Folgen eines Unfalls werden ansonsten unkalkulierbar.


Haftungsfragen bei einem Unfall

Ihr behandelnder Arzt wird Sie auf Nebenwirkungen hinweisen, desweiteren sind diese auf Beipackzettel der Medikamente beschrieben. Unter Umständen kann bei Unfall die Versicherung die Zahlung verweigern. Als Fahrzeugführer tragen Sie alleine die Verantwortung. 


Sicherheit durch Attest

Ein ärztliches Attes kann Sicherheit geben. Fragen Sie ihren behandelnden Arzt.

Krankentransport-Richtlinien

Bahn und Bus. Sind öffentliche Verkehrsmittel die Alternative zum eigenem Auto? Ist das Taxi die beste Wahl?

Schaltung Auto

Sind für Krebspatienten Straßenbahnen, Busse oder Züge eine Alternative?

Grundsätzlich ist es auch für die Fahrt zur Behandlung Bus und Bahn in Anspruch zu nehmen. Problematisch wird es nur, wenn Sie sehr stark geschwächt sind und bei längeren Fahrten sollte man die Gefahren einer  möglichen Trombose  nicht außer acht lassen. 


Geschwächte Immunabwehr

Für Patienten mit geschwächten Immunsystem sind Bus und Bahn aufgrund dort vermehrt auftrender Krankheitserreger nicht unproplematisch.  Auch hier sollte man sich vorab vom behandelndem Arzt beraten lassen. Bestimmte Krebsarten schwächen das Immunsystem. Auch kann die Chemotherapie das Immunsystem außer Kraft setzen.


Das Taxi als Krankentransport

Die Fahrtkosten werden von gesetzlichen Krankenkassen bei Krebspatienten übernommen.

Die Fahrt mit dem Taxi ist für die Fahrt zur Behandlung die beste Alternative. Professionelle Fahrer kennen die Probleme der Fahrgäste und sind darauf eingestellt. Sie sind abgesichert und brauchen sich keine Gedanken um den Versicherungsschutz machen. Auch kann das Taxi jederzeit anhalten, wenn es Ihnen nicht gut geht und der Fahrer wird Ihnen hilfreich zur Seite stehen.  Das beste an der Taxi-Wahl ist, dass Sie die frei Wahl haben uns sich den Fahrer oder das Taxiunternehm ihres Vertrauen aussuchen können. 

Wer übernimmt die Kosten der Krankenfahrt? Wie hoch ist die Zuzahlung? Wer kann mich beraten?

Schaltung Auto

Krankenfahrten, Krankentransport und die Kosten

Wird eine Krankenfahrt ärztlich verordnet,  übernehmen die gesetzlichen und in der Regel auch die privaten Krankenkassen die Kosten für Fahrten zur ambulanten Behandlung.


Wie hoch ist die Zuzahlung?

Gesetzlich Versicherte müssen in der Regel eine Eigenbeteiligung von zehn Prozent der Fahrtkosten tragen, mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Abhängig von der Einkommenshöhe kann eine Zuzahlungsbefreiung beantragt werden, die Sammlung sämtlicher Belege im Zusammenhang mit der Behandlung ist immer empfehlenswert. 

Das Taxi zum Universitätsklinikum. Übernimmt die Krankenkasse auch die Kosten bei weiteren Fahrten?

Schaltung Auto

Krankheitskosten bis zur Uniklinik

Auch bei weiteren Fahrten übernimmt die Krankenkasse die Kosten, wenn diese medizinisch notwendig sind. Sollte es sich um eine ambulante Behandlung über einen längeren Zeitraum handeln, so ist die vorherige Genehmigung der Krankenkasse einzuholen.


Die Krankenfahrt zur OP (stationärer Aufenthalt)

Die Kosten werden in der Regel auch ohne vorherige Kassengenehmigung übernommen.  Ein klärendes Telefonat ist immer zu empfehlen.


Die Notfallfahrt

Wird diese vom Arzt angeordnet ist die Frage nach der Kostenübernahme gesetzlich geregelt. Eine vorherige Genehmigung ist nicht notwendig.

Coronavirus (COVID-19)
Maßnahmen im Taxi

Mehr erfahren

Wir halten Keime auf Abstand
Bleiben Sie gesund!

Risikopatienten - Bei Bedarf mit medizinischer Maske

Wir möchten, dass Sie sicher und gesund bleiben, egal ob als Fahrgast oder Fahrer. Darum beobachten wir die aktuellen Entwicklungen genau und werden alles tun, damit die Sicherheit und Gesundheit unserer Fahrgäste erhalten bleibt. Wir richten uns nach Ihren Bedürfnissen und tragen bei Bedarf medizinische Masken.

Trennschutz im Fahrzeug als Bestelloption

Desinfektion

Mercedes Benz Taxi

sicher und komfortabel

Professioneller Fahrer

Krankenfahrten für Risikopatienten nach Krankentransport-Richtlinien


Krankenfahrten im Taxi sind für Patienten, die  durch eine Krankheit, Immunschwäche oder Chemotherapie in ihrer Abwehr geschwächt sind nicht unproblematisch. Wir sind uns über das Ansteckungsrisiko bewusst und setzen vorbeugende Schutzmaßnahmen konsequent um. Krankheitserreger werden durch Barrieremassnahmen auf Abstand gehalten. 

Atem Mundschutz Maske

Falls gewünscht und soweit dies möglich ist tragen wir als Fahrer selbstverständlich auch eine Atem Mundschutz Maske.

Hygiene im Taxi - Desinfektion

Die Desinfektion stellt ein unverzichtbares Element in der Verhütung von Infektionskrankheiten dar. Zum Schutz unserer Fahrgäste wird das Fahrzeug regelmäßig desinfiziert. Bei Risikopatienten vor jeder Fahrt! 
  • Das wird durch den Fahrer desinfiziert

    Sitzfläche, Anschnallgurt und Anschnallschloß, Seitentür (Türgriffe und vieles mehr).

  • Welche Mittel kommen zum Einsatz?

    Wir nutzen in der Regel Desinfektionsreiniger von KaiserRein (professional) während der Corona Krise nach jedem Fahrgast! Flächendesinfektion von Sitzfläche, Anschnallgurten, Nackenstützen usw. 

  • Produktbeschreibung des Hesteller

    (Auszug)

    erfüllt die Anforderungen eines medizinischen Produkts

    hochwirksam gegen Bakterien, Viren und Pilze (HBV/HIV), begrenzt virozid

    biologisch abbaubar und hautverträglich.

  • Gewährleistung

    Auskunft erteilt die Firma KaiserRein in 82041 Oldenburg. Für eingesetzte Desinfektionsmittel und deren Wirkung können wir keine Gewährleistung übernehmen.

Seit mehr als zwei Jahrzehnten Krankenkassen Vertragspartner

Die Fahrt zur Uniklinik

Patienten, denen eine Krankenbeförderung mit dem Taxi verordnet wird müssen sich auf ihren Fahrdienst verlassen können. Pünktlichkeit, saubere Fahrzeuge und Vor-Ort-Bereitstellung erwähnen wir nicht nur der Ordnung halber. Wartezeiten können wir mit dem zuständigen Kostenträger abrechnen. Die Rückfahrt von einer ambulanten Behandlung bedeutet für Sie nicht, dass das Taxi erst bestellt werden muss. Wir stehen bereits vor der Klinik, auch wenn es mal länger dauert!

Krankenkassen Vertragspartner

Zwei Jahrzehnte währende Zusammenarbeit mit der gesetzlichen Krankenkasse machen uns zum kompetenten Krankenbeförderer von der Antragstellung bis zur Abrechnung. Deutschlandweit bringen wir unsere Fahrgäste komfortabel und sicher mit Mercedes Benz Taxen zur Gesundheitseinrichtung.

Krankentransporte und die Kostenübernahme

Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten nach § 60 SGB V, wenn sie im Zusammenhang einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind und verordnet wurden. Wir bieten Krankenfahrten nach § 7 Krankentransport-Richtlinien an. Einfach beschrieben sind das Fahrten mit dem Taxi (sitzend im PKW) ohne Sanitäter Begleitung.

Allgemeine Fragen


Gerne beantworten wir Ihre Fragen.
Fahrgäste fragen auch
  • Woher bekomme ich einen Taxischein?

    Ihr behandelnder Arzt stellt Ihnen die Verordnung einer Krankenbeförderung aus, wenn diese medizinisch notwendig ist.

  • Werden Fahrten zum Arzt von der Krankenkasse bezahlt?

    Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Fahrtkosten, wenn dies medizinisch notwendig ist. Darunter fallen z.B. Fahrten zur Onkologie, Chemo- und Stahlentherapie und Dialyse. Bei einem Arbeitsunfall ist die Berufsgenossenschaft der Kostenträger und bei einer AHB die Rentenversicherung.

  • Werden auch weitere Fahrten zur Uniklinik von der Krankenkasse bezahlt?

    Wenn diese medizinisch notwendig sind werden die Fahrten von der Krankenkasse übernommen. Vorab sollte eine Genehmigung eingeholt werden.

  • Taxifahrt zur Rehaklinik, wer übernimmt die Kosten?

    Die Kosten werden direkt vom Rentenversicherungsträger erstattet. Vorraussetzung ist die ärztliche Verordnung (Taxischein).

  • Wie hoch ist der Eigenanteil bei Krankenfahrten?

    Der Eigenanteil beträgt mindestens 5 Euro, maximal 10 % der Fahrkosten oder 10 Euro. Es sei denn, Sie sind von den Fahrkosten befreit.

Kontakt

Hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten, wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung.

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