Ihr Kontakt
Dirk Schwartz
UNIKLINIK TAXI DEUTSCHLANDWEIT
Uniklinik-Taxi Deutschlandweit!
Tel.: 01577 89 33 0 55
Senden Sie uns Ihr Anliegen und wir melden uns bei Ihnen.
Vielen Dank, dass Sie sich an uns gewendet haben.
Wir setzen uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung. Vorbestellungen werden erst nach unserer Auftragsbestätigung verbindlich.
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Dirk Schwartz
TELEFONBERATUNG
Herzlich Willkommen bei ihrem Taxi- und Krankenfahrdienst Dirk Schwartz mit Sitz in Koblenz. Wir sind ein familiengeführtes Unternehmen und haben uns auf die Beförderung mobil eingeschränkter Fahrgäste nach Krankentransport-Richtlinien spezialisiert.
BLEIBEN SIE MOBIL
Alles, was Sie wissen müssen, Taxischein, Zuzahlung, Genehmigung
Erste Schritte zur Krankenfahrt
Mit eigenem Auto zur Krebsbehandlung. Ist das erlaubt?
Entscheidend ist die Frage nach der Fahrtüchtigkeit
Haftungsfragen bei einem Unfall
Sicherheit durch Attest
Sind für Krebspatienten Straßenbahnen, Busse oder Züge eine Alternative?
Geschwächte Immunabwehr
Das Taxi als Krankentransport
Wer übernimmt die Kosten der Krankenfahrt? Wie hoch ist die Zuzahlung? Wer kann mich beraten?
Krankheitskosten für Ihre Mobilität
Die Krankenfahrt mit dem Taxi
Die Zuzahlung zur Krankenfahrt
Das Taxi zum Universitätsklinikum. Übernimmt die Krankenkasse auch die Kosten bei weiteren Fahrten?
Coronavirus (COVID-19) Maßnahmen im Taxi
Krankenfahrten für Risikopatienten nach Krankentransport-Richtlinien
Atem Mundschutz Maske
Hygiene im Taxi-Desinfektion
Haben Sie eine Verordnung? Muss diese noch genehmigt werden?
Ihre Krankenfahrt | mit drei Klicks zur Genehmigung...
Wenden Sie sich an ihren behandelnden Arzt. Der kann Ihnen die Verordnung ausstellen, wenn diese im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse (gesetzlich Versicherter) zwingend medizinisch notwendig ist.
Ebenso bei einem Arbeitsunfall (Berufsgensssenschaft, BG) oder einer Fahrt zur Reha (AHB) auf Kosten der Deutschen Rentenversicherung.
TAXI ZUR UNIKLINIK
Die Fahrt zur Uniklinik. Gerne helfen wir bei der Genehmigung durch die Krankenkasse.
TAXI ZUR STATIONÄREN BEHANDLUNG
IM KRANKENHAUS
Sie müssen zur stationären Behandlung
Vor- oder nachstationären Behandlung
Ambulante OP
AMBULANTE BEHANDLUNG
Sie müssen zur ambulanten Behandlung:
ARBEITSUNFALL?
Kostenträger Berufsgenossenschaft (BG).
Muss die Fahrt genehmigt werden?
ANSCHLUSSHEILBEHANDLUNG
Die Fahrt zur Reha (AHB).
Kostenträger Rentenversicherung (RV).
Muss die Fahrt genehmigt werden?
PRIVAT VERSICHERT?
Wir stellen Ihnen die Fahrt in Rechnung.
Prima. Sie haben bereits alle erforderlichen Unterlagen. Bestellen Sie Ihr Taxi hier.
Sind Sie noch zuzahlungsplichtig? Hier checken und gleich Befreiungsantrag bei der Krankenkasse stellen.
Zuzahlungsrechnung
Versicherte haben 10 Prozent des Fahrpreises, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Fahrt (Hin- und Rückfahrt), jedoch nie mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten als gesetzliche Zuzahlung selbst zu tragen.
Kinder und Jugendliche
Bei Fahrkosten müssen die Zuzahlungen auch für Kinder und Jugendliche geleistet werden.
Bei Fahrten im Zusammenhang mit stationären Behandlungen zahlen Versicherte für die erste und letzte Fahrt eine Zuzahlung.
Bei Fahrten im Zusammenhang mit stationsersetzenden ambulanten Operationen zahlen Versicherte für die erste und letzte Fahrt eine Zuzahlung.
Jeder Patient ist gesetzlich dazu verpflichtet, Zuzahlungen bis zur persönlichen Belastungsgrenze zu leisten.
Belastungsgrenze
Die Belastungsgrenze liegt bei 2% der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Bei chronisch Kranken, die wegen derselben Krankheit in Dauerbehandlung sind, wird nur 1% der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt herangezogen.
Für die Belastungsgrenze werden alle Zuzahlungen für Arznei- und Verbandsmittel, Fahrkosten und Heilmittel, die Zuzahlungen im Krankenhaus, bei stationären Vorsorge- und Reha-Leistungen sowie weitere Hilfsmittel einbezogen.
Patienten, die ihre persönliche Belastungsgrenze erreichen, werden auf Antrag für den Rest des Kalenderjahres von weiteren Zuzahlungen von der Krankenkasse freigestellt. Die Krankenkasse erstellt dann eine entsprechende Bescheinigung für die Befreiung aus.
Viele Krankenkassen bieten die Möglichkeit, die Zuzahlungsbefreiung durch Vorabzahlung der 1%- oder 2%- Belastungsgrenze schon im voraus zu erhalten.
Rücksprache mit der Krankenversicherung
Wegen der Schwierigkeit der Berechnung ist zwingend die Beratung bei der zuständigen Krankenkasse zu empfehlen.
Ratgeber für die Fahrt zur Chemo-, Strahlen- oder Immuntherapie.
Entscheidend ist die Frage nach der Fahrtüchtigkeit
Dürfen Sie noch Auto selbst zur Krebsbehandlung fahren? Nach Straßenverkehrsrecht dürfen Sie selbst fahren, wenn Sie ihr Fahrzeug jederzeit sicher führen können. Ist die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt, dürfen Sie nicht mehr selbst ans Steuer. Versicherungsschutz und die möglichen Folgen eines Unfalls werden ansonsten unkalkulierbar.
Haftungsfragen bei einem Unfall
Ihr behandelnder Arzt wird Sie auf Nebenwirkungen hinweisen, desweiteren sind diese auf Beipackzettel der Medikamente beschrieben. Unter Umständen kann bei Unfall die Versicherung die Zahlung verweigern. Als Fahrzeugführer tragen Sie alleine die Verantwortung.
Sicherheit durch Attest
Ein ärztliches Attes kann Sicherheit geben. Fragen Sie ihren behandelnden Arzt.
Sind für Krebspatienten Straßenbahnen, Busse oder Züge eine Alternative?
Grundsätzlich ist es auch für die Fahrt zur Behandlung Bus und Bahn in Anspruch zu nehmen. Problematisch wird es nur, wenn Sie sehr stark geschwächt sind und bei längeren Fahrten sollte man die Gefahren einer möglichen Trombose nicht außer acht lassen.
Geschwächte Immunabwehr
Für Patienten mit geschwächten Immunsystem sind Bus und Bahn aufgrund dort vermehrt auftrender Krankheitserreger nicht unproplematisch. Auch hier sollte man sich vorab vom behandelndem Arzt beraten lassen. Bestimmte Krebsarten schwächen das Immunsystem. Auch kann die Chemotherapie das Immunsystem außer Kraft setzen.
Das Taxi als Krankentransport
Die Fahrtkosten werden von gesetzlichen Krankenkassen bei Krebspatienten übernommen.
Die Fahrt mit dem Taxi ist für die Fahrt zur Behandlung die beste Alternative. Professionelle Fahrer kennen die Probleme der Fahrgäste und sind darauf eingestellt. Sie sind abgesichert und brauchen sich keine Gedanken um den Versicherungsschutz machen. Auch kann das Taxi jederzeit anhalten, wenn es Ihnen nicht gut geht und der Fahrer wird Ihnen hilfreich zur Seite stehen. Das beste an der Taxi-Wahl ist, dass Sie die frei Wahl haben uns sich den Fahrer oder das Taxiunternehm ihres Vertrauen aussuchen können.
Krankenfahrten, Krankentransport und die Kosten
Wird eine Krankenfahrt ärztlich verordnet, übernehmen die gesetzlichen und in der Regel auch die privaten Krankenkassen die Kosten für Fahrten zur ambulanten Behandlung.
Wie hoch ist die Zuzahlung?
Gesetzlich Versicherte müssen in der Regel eine Eigenbeteiligung von zehn Prozent der Fahrtkosten tragen, mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Abhängig von der Einkommenshöhe kann eine Zuzahlungsbefreiung beantragt werden, die Sammlung sämtlicher Belege im Zusammenhang mit der Behandlung ist immer empfehlenswert.
Krankheitskosten bis zur Uniklinik
Auch bei weiteren Fahrten übernimmt die Krankenkasse die Kosten, wenn diese medizinisch notwendig sind. Sollte es sich um eine ambulante Behandlung über einen längeren Zeitraum handeln, so ist die vorherige Genehmigung der Krankenkasse einzuholen.
Die Krankenfahrt zur OP (stationärer Aufenthalt)
Die Kosten werden in der Regel auch ohne vorherige Kassengenehmigung übernommen. Ein klärendes Telefonat ist immer zu empfehlen.
Die Notfallfahrt
Wird diese vom Arzt angeordnet ist die Frage nach der Kostenübernahme gesetzlich geregelt. Eine vorherige Genehmigung ist nicht notwendig.
Wir möchten, dass Sie sicher und gesund bleiben, egal ob als Fahrgast oder Fahrer. Darum beobachten wir die aktuellen Entwicklungen genau und werden alles tun, damit die Sicherheit und Gesundheit unserer Fahrgäste erhalten bleibt. Wir richten uns nach Ihren Bedürfnissen und tragen bei Bedarf medizinische Masken.
Sitzfläche, Anschnallgurt und Anschnallschloß, Seitentür (Türgriffe und vieles mehr).
Wir nutzen in der Regel Desinfektionsreiniger von KaiserRein (professional) während der Corona Krise nach jedem Fahrgast! Flächendesinfektion von Sitzfläche, Anschnallgurten, Nackenstützen usw.
(Auszug)
erfüllt die Anforderungen eines medizinischen Produkts
hochwirksam gegen Bakterien, Viren und Pilze (HBV/HIV), begrenzt virozid
biologisch abbaubar und hautverträglich.
Auskunft erteilt die Firma KaiserRein in 82041 Oldenburg. Für eingesetzte Desinfektionsmittel und deren Wirkung können wir keine Gewährleistung übernehmen.
Ihr behandelnder Arzt stellt Ihnen die Verordnung einer Krankenbeförderung aus, wenn diese medizinisch notwendig ist.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Fahrtkosten, wenn dies medizinisch notwendig ist. Darunter fallen z.B. Fahrten zur Onkologie, Chemo- und Stahlentherapie und Dialyse. Bei einem Arbeitsunfall ist die Berufsgenossenschaft der Kostenträger und bei einer AHB die Rentenversicherung.
Wenn diese medizinisch notwendig sind werden die Fahrten von der Krankenkasse übernommen. Vorab sollte eine Genehmigung eingeholt werden.
Die Kosten werden direkt vom Rentenversicherungsträger erstattet. Vorraussetzung ist die ärztliche Verordnung (Taxischein).
Der Eigenanteil beträgt mindestens 5 Euro, maximal 10 % der Fahrkosten oder 10 Euro. Es sei denn, Sie sind von den Fahrkosten befreit.