Krankenfahrt BG

Koblenz | KRANKENFAHRTENDIENST DIRK SCHWARTZ


Krankenfahrten
Berufsgenossenschaft

Voraussetzungen der Kostenübernahme einer Krankenfahrt  mit dem Taxi durch die Berufsgenossenschaft.
Wann ist eine vorherige Genehmigung notwendig?

BG | Fahrtkosten Taxi

Die Kosten für ein Taxi/Krankenfahrdienst werden von der Berufsgenossenschaft übernommen, wenn eine ärztliche Bescheinigung für eine Taxifahrt vorliegt.

  • Sie hatten einen Arbeitsunfall | Kostenträger Berufsgenossenschaft

    Die Kosten für ein Taxi/Krankenfahrdienst für die Anreise zu ärztlichen Untersuchungen im Rahmen der Heilbehandlung, im Zusammenhang mit der Ausführung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben werden von der Berufsgenossenschaft übernommen, wenn eine ärztliche Bescheinigung für eine Taxifahrt vorliegt. (Verordnung einer Krankenbeförderung)

    Sobald Ihnen die Verordnung vorliegt:


    Bestellen Sie ihr Taxi hier.


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