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Die Kosten für ein Taxi/Krankenfahrdienst für die Anreise zu ärztlichen Untersuchungen im Rahmen der Heilbehandlung, im Zusammenhang mit der Ausführung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben werden von der Berufsgenossenschaft übernommen, wenn eine ärztliche Bescheinigung für eine Taxifahrt vorliegt. (Verordnung einer Krankenbeförderung)
Sobald Ihnen die Verordnung vorliegt: