Krankenfahrt Reha (AHB)

Koblenz | KRANKENFAHRTENDIENST DIRK SCHWARTZ


Krankenfahrten
 Deutsche Rentenversicherung

Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation (Taxifahrt)

RV |Taxi Anschlussrehabilitation

Die Kosten für ein Taxi/Krankenfahrdienst zur AHB werden von der Deutschen Rentenversicherung übernommen, wenn eine ärztliche Bescheinigung vorliegt.

  • Sie müssen zur Reha (AHB) | Kostenträger Deutsche Rentenversicherung

    Ist eine Fahrt mit dem Taxi anlässlich einer Anschlussrehabilitation (AHB) zur Rehabilitationseinrichtung aus medizinischen Gründen erforderlich (gemäß entsprechender Bestätigung durch den Krankenhausarzt) werden die Kosten von der Deutschen Rentenversicherung übernommen.


    Die Fahrt mit dem Taxi anlässlich einer Anschlussrehabilitation (AHB) zur Rehabilitationseinrichtung wird von Ihrem Krankenhausarzt verordnet.

    Liegt Ihnen die Verordnung einer Krankenbeförderung vor:

    Bestellen Sie ihr Taxi hier


    Hält der Arzt der AHB-Einrichtung für die Rückreise des Leistungsberechtigten zu dessen Wohnort ein Taxi aus medizinischen Gründen für erforderlich, so ist die Verordnung von der AHB-Einrichtung zu erteilen.

    LIegt Ihnen diese vor:

    Bestellen Sie ihr Taxi hier



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