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Ist eine Fahrt mit dem Taxi anlässlich einer Anschlussrehabilitation (AHB) zur Rehabilitationseinrichtung aus medizinischen Gründen erforderlich (gemäß entsprechender Bestätigung durch den Krankenhausarzt) werden die Kosten von der Deutschen Rentenversicherung übernommen.
Die Fahrt mit dem Taxi anlässlich einer Anschlussrehabilitation (AHB) zur Rehabilitationseinrichtung wird von Ihrem Krankenhausarzt verordnet.
Liegt Ihnen die Verordnung einer Krankenbeförderung vor:
Hält der Arzt der AHB-Einrichtung für die Rückreise des Leistungsberechtigten zu dessen Wohnort ein Taxi aus medizinischen Gründen für erforderlich, so ist die Verordnung von der AHB-Einrichtung zu erteilen.
LIegt Ihnen diese vor: