Wenden Sie sich an ihren behandelnden Arzt. Der kann Ihnen die Verordnung ausstellen, wenn diese im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse (gesetzlich Versicherter) zwingend medizinisch notwendig ist.
Ebenso bei einem Arbeitsunfall oder einer Fahrt zur AHB zur Reha auf Kosten der Deutschen Rentenversicherung.
TAXI ZUR UNIKLINIK
Die Fahrt zur Uniklinik. Gerne helfen wir bei der Genehmigung durch die Krankenkasse.
TAXI ZUR STATIONÄREN BEHANDLUNG
IM KRANKENHAUS
Sie müssen zur stationären Behandlung
Vor- oder nachstationären Behandlung
Ambulante OP
AMBULANTE BEHANDLUNG
Sie müssen zur ambulanten Behandlung:
ARBEITSUNFALL?
Kostenträger Berufsgenossenschaft (BG).
Muss die Fahrt genehmigt werden?
ANSCHLUSSHEILBEHANDLUNG
Die Fahrt zur Reha (AHB).
Kostenträger Rentenversicherung (RV).
Muss die Fahrt genehmigt werden?
PRIVAT VERSICHERT?
Wir stellen Ihnen die Fahrt in Rechnung.
Prima. Sie haben bereits alle erforderlichen Unterlagen. Bestellen Sie Ihr Taxi hier.
Zuzahlungsrechnung
Versicherte haben 10 Prozent des Fahrpreises, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Fahrt (Hin- und Rückfahrt), jedoch nie mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten als gesetzliche Zuzahlung selbst zu tragen.
Kinder und Jugendliche
Bei Fahrkosten müssen die Zuzahlungen auch für Kinder und Jugendliche geleistet werden.
Bei Fahrten im Zusammenhang mit stationären Behandlungen zahlen Versicherte für die erste und letzte Fahrt eine Zuzahlung.
Bei Fahrten im Zusammenhang mit stationsersetzenden ambulanten Operationen zahlen Versicherte für die erste und letzte Fahrt eine Zuzahlung.
Jeder Patient ist gesetzlich dazu verpflichtet, Zuzahlungen bis zur persönlichen Belastungsgrenze zu leisten.
Belastungsgrenze
Die Belastungsgrenze liegt bei 2% der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Bei chronisch Kranken, die wegen derselben Krankheit in Dauerbehandlung sind, wird nur 1% der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt herangezogen.
Für die Belastungsgrenze werden alle Zuzahlungen für Arznei- und Verbandsmittel, Fahrkosten und Heilmittel, die Zuzahlungen im Krankenhaus, bei stationären Vorsorge- und Reha-Leistungen sowie weitere Hilfsmittel einbezogen.
Patienten, die ihre persönliche Belastungsgrenze erreichen, werden auf Antrag für den Rest des Kalenderjahres von weiteren Zuzahlungen von der Krankenkasse freigestellt. Die Krankenkasse erstellt dann eine entsprechende Bescheinigung für die Befreiung aus.
Viele Krankenkassen bieten die Möglichkeit, die Zuzahlungsbefreiung durch Vorabzahlung der 1%- oder 2%- Belastungsgrenze schon im voraus zu erhalten.
Rücksprache mit der Krankenversicherung
Wegen der Schwierigkeit der Berechnung ist zwingend die Beratung bei der zuständigen Krankenkasse zu empfehlen.
Ob zur Chemotherapie oder zur Strahlentherapie. Die Kosten werden nach Antrag von der Krankenkasse übernommen. Wir begleiten Sie falls gewünscht von der Wohnung bis zur Arztpraxis, Krankenhaus oder Universitätsklinikum. Selbstverständlich kümmern wir uns auch um die Rückfahrt oder warten bereits vor der Praxis.
Kümmern Sie sich um ihre Gesundheit. Wir kümmern uns um die Krankenfahrt. Neben einer individuellen Beratung rund um die Krankenfahrt stehen wir Ihnen auch beim Genehmigungsverfahren von der Verordnung bis zur Abrechnung zur Seite. Wir sind Vertragspartner der gesetzlichen Krankenkassen und rechnen ihre Verordnung direkt mit ihrer Krankenkasse ab.
Mit unseren komfortablen Mercedes Benz Taxen sind Sie auf der sicheren Seite. Gepäckservice und Hilfestellung von der Wohnung bis zur Arztpraxis inklusive. Geschulte und geprüfte Taxifahrer mit langjähriger Berufspraxis sorgen für eine angenehme Fahrt.
Immer pünktlich und immer für Sie im Einsatz. Wir befördern Sie ausschließlich im PKW und nicht per Sammeltransport.
Zur stationären Aufnahme, Verlegung oder Entlassung. Klinikfahrten führen wir deutschlandweit durch. Wir übernehmen das für Sie. Bei Verlege,- oder Entlassungsfahrten besorgen wir uns auch gerne den Transportschein bei der jeweiligen Stationsleitung der Klinik, wenn dieser vorab beantragt wurde.