Wird eine Fahrt zur Uniklinik Mainz im Zusammenhang mit einer medizinischen Versorgung verordnet, kann diese auch mit dem Taxi durchgeführt werden. Sind die Voraussetzungen erfüllt, kommen die Krankenkassen für den Krankentranport zur Uniklinik auf. Ebenso zahlen sie für Fahrten in eine Klinik zur vor- und nachstationären Behandlung. Abgedeckt ist außerdem der Transport in ein anderes Krankenhaus, wenn die Verlegung in eine andere Einrichtung zwingend notwendig ist. Auch die Anfahrt zu ambulanten chirurgischen Eingriffen übernehmen die Kassen.
Welche Voraussetzungen müssen für die Kostenübernahme erfüllt sein?
Wenden Sie sich an ihren behandelnden Arzt. Der kann Ihnen die Verordnung ausstellen, wenn diese im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse (gesetzlich Versicherter) zwingend medizinisch notwendig ist.
Ebenso bei einem Arbeitsunfall (Berufsgensssenschaft, BG) oder einer Fahrt zur Reha (AHB) auf Kosten der Deutschen Rentenversicherung.
Fahrten zu ambulanten Behandlungen mit einem vorgegebenen Therapieschema, welches mit einer hohen Behandlungsfrequenz über einen längeren Zeitraum verbunden ist sind genehmigungspflichtig. Rufen Sie uns an
Krankenfahrten-Verordnung ohne Genehmigung
Fahrten zu Krankenkassenleistungen, die stationär erbracht werden (Einweisung und Entlassung)
Die Fahrt ist genehmiungsfrei.
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