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Fahrten zu ambulanten Behandlungen mit einem vorgegebenen Therapieschema, welches mit einer hohen Behandlungsfrequenz über einen längeren Zeitraum verbunden ist sind genehmigungspflichtig. Rufen Sie uns an
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Ab 01.01.2019 gelten Krankenfahrten gem. Pflegepersonal-Stärkungsgesetz zu ambulanten Behandlungen für diesen Personenkreis mit Ausstellung der ärztlichen Verordnung als genehmigt
Ab 01.01.2019 gelten Krankenfahrten gem. Pflegepersonal-Stärkungsgesetz zu ambulanten Behandlungen für diesen Personenkreis mit Ausstellung der ärztlichen Verordnung als genehmigt
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