Uniklinik-Taxi Deutschlandweit!
Beförderung mobil eingeschränkter Fahrgäste, insbesondere Risikopatienten, nach Krankentransport-Richtlinien §7
⏩ Vom Antrag bis zur Abrechnung
Krankenbeförderung
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Krankentransporte und die Kostenübernahme
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Sitzfläche, Anschnallgurt und Anschnallschloß, Seitentür (Türgriffe und vieles mehr).
Wir nutzen in der Regel Desinfektionsreiniger von KaiserRein (professional) während der Corona Krise nach jedem Fahrgast! Flächendesinfektion von Sitzfläche, Anschnallgurten, Nackenstützen usw.
(Auszug)
erfüllt die Anforderungen eines medizinischen Produkts
hochwirksam gegen Bakterien, Viren und Pilze (HBV/HIV), begrenzt virozid
biologisch abbaubar und hautverträglich.
Auskunft erteilt die Firma KaiserRein in 82041 Oldenburg. Für eingesetzte Desinfektionsmittel und deren Wirkung können wir keine Gewährleistung übernehmen.
Wenden Sie sich an ihren behandelnden Arzt. Der kann Ihnen die Verordnung ausstellen, wenn diese im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse (gesetzlich Versicherter) zwingend medizinisch notwendig ist.
Ebenso bei einem Arbeitsunfall (Berufsgensssenschaft, BG) oder einer Fahrt zur Reha (AHB) auf Kosten der Deutschen Rentenversicherung.
TAXI ZUR UNIKLINIK
Die Fahrt zur Uniklinik. Gerne helfen wir bei der Genehmigung durch die Krankenkasse.
TAXI ZUR STATIONÄREN BEHANDLUNG
IM KRANKENHAUS
Sie müssen zur stationären Behandlung
Vor- oder nachstationären Behandlung
Ambulante OP
AMBULANTE BEHANDLUNG
Sie müssen zur ambulanten Behandlung:
ARBEITSUNFALL?
Kostenträger Berufsgenossenschaft (BG).
Muss die Fahrt genehmigt werden?
ANSCHLUSSHEILBEHANDLUNG
Die Fahrt zur Reha (AHB).
Kostenträger Rentenversicherung (RV).
Muss die Fahrt genehmigt werden?
PRIVAT VERSICHERT?
Wir stellen Ihnen die Fahrt in Rechnung.
Prima. Sie haben bereits alle erforderlichen Unterlagen. Bestellen Sie Ihr Taxi hier.
Wenden Sie sich an ihren behandelnden Arzt. Der kann Ihnen die Verordnung ausstellen, wenn diese im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse (gesetzlich Versicherter) zwingend medizinisch notwendig ist.
Ebenso bei einem Arbeitsunfall (Berufsgensssenschaft, BG) oder einer Fahrt zur Reha (AHB) auf Kosten der Deutschen Rentenversicherung.
TAXI ZUR UNIKLINIK
Die Fahrt zur Uniklinik. Gerne helfen wir bei der Genehmigung durch die Krankenkasse.
TAXI ZUR STATIONÄREN BEHANDLUNG
IM KRANKENHAUS
Sie müssen zur stationären Behandlung
Vor- oder nachstationären Behandlung
Ambulante OP
AMBULANTE BEHANDLUNG
Sie müssen zur ambulanten Behandlung:
ARBEITSUNFALL?
Kostenträger Berufsgenossenschaft (BG).
Muss die Fahrt genehmigt werden?
ANSCHLUSSHEILBEHANDLUNG
Die Fahrt zur Reha (AHB).
Kostenträger Rentenversicherung (RV).
Muss die Fahrt genehmigt werden?
PRIVAT VERSICHERT?
Wir stellen Ihnen die Fahrt in Rechnung.
Prima. Sie haben bereits alle erforderlichen Unterlagen. Bestellen Sie Ihr Taxi hier.
Zuzahlungsrechnung
Versicherte haben 10 Prozent des Fahrpreises, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Fahrt (Hin- und Rückfahrt), jedoch nie mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten als gesetzliche Zuzahlung selbst zu tragen.
Kinder und Jugendliche
Bei Fahrkosten müssen die Zuzahlungen auch für Kinder und Jugendliche geleistet werden.
Bei Fahrten im Zusammenhang mit stationären Behandlungen zahlen Versicherte für die erste und letzte Fahrt eine Zuzahlung.
Bei Fahrten im Zusammenhang mit stationsersetzenden ambulanten Operationen zahlen Versicherte für die erste und letzte Fahrt eine Zuzahlung.
Jeder Patient ist gesetzlich dazu verpflichtet, Zuzahlungen bis zur persönlichen Belastungsgrenze zu leisten.
Belastungsgrenze
Die Belastungsgrenze liegt bei 2% der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Bei chronisch Kranken, die wegen derselben Krankheit in Dauerbehandlung sind, wird nur 1% der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt herangezogen.
Für die Belastungsgrenze werden alle Zuzahlungen für Arznei- und Verbandsmittel, Fahrkosten und Heilmittel, die Zuzahlungen im Krankenhaus, bei stationären Vorsorge- und Reha-Leistungen sowie weitere Hilfsmittel einbezogen.
Patienten, die ihre persönliche Belastungsgrenze erreichen, werden auf Antrag für den Rest des Kalenderjahres von weiteren Zuzahlungen von der Krankenkasse freigestellt. Die Krankenkasse erstellt dann eine entsprechende Bescheinigung für die Befreiung aus.
Viele Krankenkassen bieten die Möglichkeit, die Zuzahlungsbefreiung durch Vorabzahlung der 1%- oder 2%- Belastungsgrenze schon im voraus zu erhalten.
Rücksprache mit der Krankenversicherung
Wegen der Schwierigkeit der Berechnung ist zwingend die Beratung bei der zuständigen Krankenkasse zu empfehlen.
Ihr behandelnder Arzt stellt Ihnen die Verordnung einer Krankenbeförderung aus, wenn diese medizinisch notwendig ist.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Fahrtkosten, wenn dies medizinisch notwendig ist. Darunter fallen z.B. Fahrten zur Onkologie, Chemo- und Stahlentherapie und Dialyse. Bei einem Arbeitsunfall ist die Berufsgenossenschaft der Kostenträger und bei einer AHB die Rentenversicherung.
Wenn diese medizinisch notwendig sind werden die Fahrten von der Krankenkasse übernommen. Vorab sollte eine Genehmigung eingeholt werden.
Die Kosten werden direkt vom Rentenversicherungsträger erstattet. Vorraussetzung ist die ärztliche Verordnung (Taxischein).
Der Eigenanteil beträgt mindestens 5 Euro, maximal 10 % der Fahrkosten oder 10 Euro. Es sei denn, Sie sind von den Fahrkosten befreit.